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EU-Datenschutzreform: EU-Ministerrat verständigt sich auf Geltung der Datenschutz-Grundverordnung für den Staatssektor

6. April 2015

Der Rat für Justiz und Inneres konnte Anfang Dezember letzten Jahres eine Einigung über die Aufnahme des öffentlichen Sektors in den Anwendungsbereich des Verordnungsentwurfs erzielen. Damit ist eine weitere Hürde auf dem Weg zur anstehenden Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung genommen worden.

Die „Berliner Datenschutzrunde“ berichtete in ihrem Dezember-Newsletter dazu:

Am 4. Dezember verhandelten die EU Justiz- und Innenminister zur Datenschutz-Grundverordnung in Brüssel. Dabei konnte eine Einigung zum Datenschutz im öffentlichen Bereich erzielt werden. Dieser Themenkomplex galt lange Zeit als besonders kontrovers diskutiert, da die Datenschutztraditionen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum Teil sehr stark voneinander abweichen. Eine Öffnungsklausel in der Verordnung soll es den EU-Mitgliedstaaten nun erlauben, in Zukunft von den Regeln der Verordnung für den öffentlichen Bereich in einem bestimmten Rahmen abzuweichen und nationale Regeln zu etablieren. Darüber hinaus soll die Datenverarbeitung für historische, statistische oder wissenschaftliche Zwecke generell erlaubt werden.

Bundesinnenminister de Maizière zeigte sich zuversichtlich, dass man sich einer Gesamteinigung über die Datenschutz-Grundverordnung deutlich annähere und mit dieser im Jahr 2015 zu rechnen sei. Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments Jan Philipp Albrecht (Grüne/EFA) warnte, wenn der Rat der EU bis März 2015 keine gesamtheitliche Einigung erzielt habe, werde es unwahrscheinlich, die Verordnung noch im Jahr 2015 gemeinsam mit dem Europäischen Parlament zu verabschieden.

Gegen eine rasche Einigung im Rat der EU spricht, dass sich die Mitgliedstaaten noch in weiteren kontrovers diskutierten Bereichen auf eine Lösung verständigen müssen. So konnte für eine einheitliche Datenschutzaufsicht in Europa am 4. Dezember noch keine Einigung erzielt werden. Derzeit diskutierten Entwürfen zufolge sollen Datenschutzverstöße von der lokal zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde geprüft und danach gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden der anderen EU-Staaten abgestimmt werden.

Wie sich die aktuelle Reformsituation gestaltet und mit welchen Auswirkungen infolge des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung ggf. zu rechnen ist, erklärt Jan Philipp Albrecht in einer prägnanten Übersicht (PDF-Datei).

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