Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  Aufsichtsbehörden

Katholische Datenschutzzentrum (KDSZ): Stellungnahme zu Microsoft 365

20. Januar 2023

Mittlerweile gibt es eine aktuelle Stellungnahme des Katholische Datenschutzzentrum Dortmund (KDSZ) zum Einsatz von Microsoft 365.

Die Stellungnahme ist vom Umfang überschaubar und ein Blick herein lohnt sich für den Anwender. Das KDSZ verweist in der Stellungnahme vor allem auf die Stellungnahme der DSK über welche wir hier berichtet hatten. Hierzu heißt es:

Die DSK äußert sich in der Festlegung kritisch zur Möglichkeit, Microsoft 365 datenschutzkonform zu nutzen. Sie legt dabei aber den Schwerpunkt nicht auf die Problematik der Drittlandsübermittlung von Daten, sondern macht darauf aufmerksam, dass Microsoft die personenbezogenen Daten der Kunden auch zu eigenen Zwecken nutze und diese Nutzung für die Verantwortlichen nicht transparent sei. In der Folge könnten die Verantwortlichen als datenverarbeitende Stellen nicht bewerten bzw. nachweisen, ob diese Verarbeitungen durch Microsoft zu eigenen Zwecken gesetzeskonform erfolgen und könnten hierzu auch nicht den gesetzlichen Transparenzerfordernissen gegenüber den betroffenen Personen nachkommen.

Mit dieser Festlegung weist die DSK auf einen Problemkreis beim Einsatz von Microsoft 365 hin, der nicht durch die derzeit laufenden Verhandlungen für eine Nachfolge des Privacy Shield gelöst würde. Auch mit einem neuen Abkommen zwischen der EU und den USA würde dieser zu klärende Punkt bestehen bleiben.

Grundsätzlich spricht sich das KDSZ nicht gegen die Verwendung von Microsoft 365 aus, sondern legt den Fokus ebenfalls auf die datenschutzfreundlichen Ausgestaltung des Einsatzes:

»Damit Microsoft die Daten nicht mehr zu eigenen Zwecken verarbeiten kann, müsste der Zugriff auf die personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen unterbunden werden. Neben der Nutzung pseudonymisierter Nutzerkonten könnte auch die Nutzung des Cloud-Speichers ausgeschlossen werden«.

Der Einzelfall sei zu betrachten und in einer Datenschutzfolgenabschätzung zu prüfen.

 

Weitere Artikel

26. Juni 2026

Flex Routing bei Microsoft Copilot führt zu Verarbeitung außerhalb der EU

Das sogenannte Flex Routing ermöglicht es Microsoft, das sogenannte LLM-Inferencing bei Spitzenlasten außerhalb der EU Datengrenze durchführen zu lassen. Ziel ist, die Benutzererfahrung (Verfügbarkeit, Latenz, Stabilität) von Microsoft 365 Copilot und Copilot Chat während Lastspitzen zu erhalten. Daten werden dann nicht in europäischen, sondern unter anderem in US-amerikanischen Rechenzentren verarbeitet. Flex Routing wurde ab April…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel