Der LfDI Baden-Württemberg legt seinen 41. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025 vor
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Prof. Dr. Tobias Keber, hat den 41. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025 veröffentlicht. Der Bericht fasst die Entwicklungen des Datenschutz- und Digitalrechts des Jahres 2025 zusammen und gibt einen Überblick über die Tätigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörde. Schwerpunkte sind insbesondere der datenschutzkonforme Einsatz Künstlicher Intelligenz, neue europäische Digitalgesetze, zahlreiche Einzelfälle aus der Aufsichtspraxis sowie die zunehmende Belastung der Behörde durch stark steigende Beschwerdezahlen.
Was war der Anlass?
Der Tätigkeitsbericht dient der gesetzlichen Rechenschaft über die Arbeit der Datenschutzaufsichtsbehörde im Jahr 2025. Gleichzeitig beschreibt der LfDI die wesentlichen datenschutzrechtlichen Entwicklungen auf europäischer, bundes- und landesrechtlicher Ebene. Der Bericht steht unter dem Leitmotiv „Menschen schützen – Technik gestalten“ und verdeutlicht, dass technologische Innovationen nur dann dauerhaft Akzeptanz finden, wenn sie den Schutz personenbezogener Daten und die Grundrechte der Menschen berücksichtigen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet der datenschutzgerechte Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Verwaltung, Wirtschaft und Forschung.
Zahlen und Fakten
Der Tätigkeitsbericht enthält eine Vielzahl von Entwicklungen und statistischen Angaben. Besonders hervorzuheben sind:
- Die Zahl der Datenschutzbeschwerden stieg innerhalb eines Jahres von 4.034 auf 7.673 und damit um mehr als 90 Prozent.
- Die Zahl der gemeldeten Datenschutzverletzungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um rund 20 Prozent.
- Die Personalstärke der Behörde sank gleichzeitig von 70,5 auf 67,5 Stellen.
- Die Behörde beteiligte sich an zahlreichen Gesetzgebungsverfahren auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.
- Im Mittelpunkt standen insbesondere die Umsetzung der KI-Verordnung (AI Act), der Data Act, der European Health Data Space (EHDS) sowie Fragen des internationalen Datentransfers.
- Der Bericht umfasst 160 Seiten und behandelt neben Grundsatzfragen zahlreiche Praxisfälle aus Behörden und Unternehmen, unter anderem zu Tracking, Gesundheitsdaten, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung, Datenpannen, Fingerabdrucksystemen, Social Media, Online-Terminvergaben, Cookie-Bannern sowie Bußgeldverfahren.
Zu welchem Ergebnis kommt der LfDI?
Der LfDI sieht Datenschutz und Digitalisierung nicht als Gegensätze, sondern als gemeinsame Gestaltungsaufgabe. Datenschutz müsse bereits bei der Entwicklung neuer Technologien berücksichtigt werden („Privacy by Design“). Gerade beim Einsatz von KI seien klare Rechtsgrundlagen, Transparenz, technische Schutzmaßnahmen und eine frühzeitige datenschutzrechtliche Beratung erforderlich.
Zugleich macht der Bericht deutlich, dass die Datenschutzaufsicht künftig weiter an Bedeutung gewinnen wird. Die Vielzahl neuer europäischer Digitalgesetze sowie der deutliche Anstieg der Beschwerden führen zu einem erheblich höheren Beratungs- und Kontrollaufwand. Baden-Württemberg kündigt deshalb an, seinen beratungsorientierten Ansatz insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz und neuer Digitaltechnologien weiter auszubauen.
Bewertung aus datenschutzrechtlicher Sicht
Aus Sicht einer auf Datenschutzrecht spezialisierten Kanzlei bestätigt der Tätigkeitsbericht mehrere Entwicklungen, die Unternehmen und öffentliche Stellen bereits heute berücksichtigen sollten.
Besonders deutlich wird, dass Datenschutzaufsichtsbehörden den Einsatz von Künstlicher Intelligenz künftig intensiver begleiten werden. Verantwortliche sollten deshalb bereits vor Einführung von KI-Systemen prüfen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt und welche technischen sowie organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind. Datenschutz-Folgenabschätzungen, transparente Informationspflichten und datenschutzfreundliche Voreinstellungen gewinnen weiter an Bedeutung.
Ebenso zeigt der Bericht, dass klassische Datenschutzthemen keineswegs an Bedeutung verlieren. Datenpannen, Tracking-Technologien, internationale Datenübermittlungen, Beschäftigtendatenschutz und Videoüberwachung gehören weiterhin zu den häufigsten Problemfeldern. Die stark gestiegenen Beschwerdezahlen verdeutlichen zudem, dass betroffene Personen ihre Datenschutzrechte zunehmend aktiv wahrnehmen. Unternehmen sollten deshalb ihre Datenschutzorganisation regelmäßig überprüfen und dokumentieren, um Beanstandungen oder aufsichtsbehördliche Maßnahmen möglichst zu vermeiden.
