Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  Einwilligung

LfDI BW: Bußgeld gegen AOK Baden-Württemberg

5. August 2020

Wie das LfDI Baden-Württemberg in seiner Pressemitteilung vom 30.6.2020 mitteilte, hat dieses mit Bescheid vom 25.6.2020 ein Bußgeld gegen AOK Baden-Württemberg in Höhe von 1.240.000 Euro verhängt.

Grund des Bußgeldes sind unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) bei aus einem Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten.

Das Bußgeld fiel nach Angaben des LfDI so niedrig aus, weil die AOK – umfassende interne Überprüfungen und Anpassungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen initiierte, – konstruktiv mit dem LfDI zusammenarbeitete und – als eine gesetzliche Krankenversicherung wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems ist und ein zu hohes Bußgeld die Erfüllung dieser gesetzliche Aufgabe nicht gefährden solle.

Was wird der AOK denn genau vorgeworfen? Zwischen 2015 und 2019 wurden von der AOK Baden-Württemberg Gewinnspiele durchgeführt. Von den Gewinnspielteilnehmern erhob die AOK Kontaktdaten sowie Daten über deren Krankenkassenzugehörigkeit. Die Daten sollten für die Mitgliederwerbung im weiteren Verlauf genutzt werden. Von den mehr als 500 Betroffenen lag aber wohl keine wirksame Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO vor, weil die Checkbox bei der Einwilligungserklärung nicht angekreuzt war. Genauer verhielt es sich Im Fall der AOK BW so, dass in mehreren Fällen eine Unterschrift des Betroffenen auf dem Einwilligungsblatt zwar vorlag, aber das Kreuz bei der Einwilligungserklärung von dem Betroffenen in der Checkbox fehlte, mit der Folge, dass diese Einwilligungserklärung missverständlich und nicht eindeutig bezweckt war.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.6.2020

Weitere Artikel

3. Juni 2026

Werbe-Tracking: Deutsche Ermittler kauften Handydaten

Wie bei Heise berichtet wurde, haben zwei deutsche Landeskriminalämter eingeräumt, bei Datenhändler Ortungsdaten Dritter gekauft und für Ermittlungen genutzt zu haben. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern bestätigte auf Nachfrage, in geringem Umfang werbebasierte Standortdaten genutzt zu haben, um Verflechtungen und Beteiligungen bei Online-Straftaten und Wirtschaftskriminalität zu analysieren. Die Daten dürften auf Smartphones für Werbezwecke erfasst und von…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel