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Neue GDD Praxishilfe Checkliste zu Auskunftsersuchen

31. Januar 2024

Die GDD hat zum 18. Europäischen Datenschutztag eine „Checkliste zu Auskunftsersuchen“ veröffentlicht.

Die Checkliste ist Bestandteil einer umfassenderen GDD-Praxishilfe zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch, welche zeitnah erscheinen soll.

Nach Art. 15 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie bestimmte „Metainformationen“ bezogen auf die Datenverarbeitung.

Die Komplexität des Auskunftsanspruchs, mit seinen formal-rechtlichen Anforderungen, der große Umfang der zu beauskunftenden Daten und das engen Zeitfenster zur Bearbeitung (nach Rspr. in der Regel 14 Tag) macht es unumgänglich, dass der Verantwortliche insofern bereits im Vorfeld organisatorische, normative, prozessuale und technische Voraussetzungen schafft, Auskunftsansprüche effektiv bearbeiten zu können.

Die vorliegende Praxishilfe kann einen guten Überblick geben, welche Grundlagen beim Verantwortlichen konkret geschaffen werden müssen, um den aus Art. 15 DSGVO resultierende Verpflichtungen vollständig und vor allem auch zeitgerecht nachkommen zu können. 

Die Praxishilfe können Sie hier kostenlos herunterladen:

https://www.gdd.de/wp-content/uploads/2024/01/GDD-Praxishilfe-DS-GVO-Checkliste-Auskunftsersuchen-nach-Art.-15-DS-GVO.pdf

 

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