Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  ULD SH

ULD SH – Übersichtsseite zu Datenschutzverletzungen nach Art. 33 und 34 DSGVO und Betroffenenrechten

28. Juli 2026

Wer sich erstmals mit der Behandlung von Datenpannen nach der DSGVO befasst, findet auf der Übersichtsseite des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein einen kompakten und praxisnahen Einstieg. Das ULD richtet einen Teil seiner Hinweise ausdrücklich an betroffene Personen (z. B. wie sie sich nach einer Datenpanne verhalten sollten). Die Übersicht können wir insbesondere wegen der vorhandenen Grafiken empfehlen. Eine umfassende Darstellung des Themas haben wie hier erstellt.

Weitere Artikel

12. Aug. 2026

DSGVO-Auskunft als Geschäftsmodell: AG Arnsberg weist Schadensersatzforderung wegen Rechtsmissbrauchs ab

AG Arnsberg, Urteil v. 01.07.2026 – 42 C 434/23 Kurzzusammenfassung Auch ein erstmaliges Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO kann als exzessiv im Sinne von Art. 12 Abs. 5 lit. b DSGVO zurückgewiesen werden, wenn es rechtsmissbräuchlich gestellt wird. Das AG Arnsberg hatte dem EuGH zuvor Fragen zu genau dieser Problematik vorgelegt. Nach der Entscheidung des…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel