Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  Allgemein

Wieder zurück

29. Oktober 2017

So wieder zwei Tage Fortbildung zum Themenbereich Gesundheitsdatenschutz und DSGVO in Berlin sind vobei. DIe GMDS ist in diesem Bereich wirklich sehr zu empfehlen. Besonders der Bereich der Forschung war sehr starkt repräsentiert (sowohl von den Referenten als auch vom Publikum). Sehr nett finde ich auch, dass man Vorträge für eigene Präsentationen verwenden darf. Da ich in diesem Jahr noch zwei Tagesseminare zum Thema Verfahrensverzeichnis und Datenschutz Folgenabschätzung halten muss, kann ich das gut verwenden.

Nächste Woche Donnerstag werde ich dann noch eine Fortbildung / Information zum KDG in Frankfurt beim Caritas Verband besuchen.

Ihr
Michael Bock

Weitere Artikel

3. Juni 2026

Werbe-Tracking: Deutsche Ermittler kauften Handydaten

Wie bei Heise berichtet wurde, haben zwei deutsche Landeskriminalämter eingeräumt, bei Datenhändler Ortungsdaten Dritter gekauft und für Ermittlungen genutzt zu haben. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern bestätigte auf Nachfrage, in geringem Umfang werbebasierte Standortdaten genutzt zu haben, um Verflechtungen und Beteiligungen bei Online-Straftaten und Wirtschaftskriminalität zu analysieren. Die Daten dürften auf Smartphones für Werbezwecke erfasst und von…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel