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Vertreter nach Art. 27 DSGVO

2. Februar 2026

Vertreter nach Art. 27 DSGVO

Unternehmen und Auftragsverarbeiter ohne Niederlassung in der Europäischen Union können nach der DSGVO verpflichtet sein, einen Vertreter in der EU zu benennen. Diese Pflicht betrifft insbesondere solche Anbieter, die Waren oder Dienstleistungen an Personen in der EU anbieten oder deren Verhalten beobachten und damit in den Anwendungsbereich von Art. 3 DSGVO fallen.

Der Vertreter nach Art. 27 DSGVO übernimmt eine zentrale Schnittstellenfunktion: Er vertritt den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf dessen Pflichten nach der DSGVO und fungiert zugleich als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen. Nach Art. 27 Abs. 4 DSGVO kann diese Funktion ergänzend neben dem vertretenen Unternehmen oder auch an dessen Stelle wahrgenommen werden. Zugleich bleibt die datenschutzrechtliche Verantwortung weiterhin beim Verantwortlichen beziehungsweise Auftragsverarbeiter; Art. 27 Abs. 5 DSGVO lässt diese Verpflichtungen unberührt.

Unsere Unterstützung

Wir unterstützen Unternehmen außerhalb der EU bei der rechtssicheren Benennung und Ausgestaltung eines Vertreters nach Art. 27 DSGVO. Dabei bieten wir Ihnen nicht nur die formale Übernahme der Vertreterfunktion, sondern auch eine rechtlich fundierte und zuverlässig organisierte Anlaufstelle für datenschutzbezogene Kommunikation innerhalb der EU.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Übernahme der Funktion als Vertreter nach Art. 27 DSGVO.

  • Bereitstellung einer verlässlichen Kontaktstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen.

  • Unterstützung bei der organisatorischen Einbindung der Vertreterfunktion in Ihre Datenschutz-Compliance.

  • Begleitung bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang eine Benennungspflicht besteht.

  • Praxistaugliche und anwaltlich fundierte Kommunikation mit Blick auf regulatorische Anforderungen.

Ihr Vorteil

Mit unserer Unterstützung erhalten Sie eine professionelle Vertretung in der EU, klare Zuständigkeiten und eine belastbare Schnittstelle für datenschutzrechtliche Anfragen. So schaffen Sie Vertrauen gegenüber Behörden, Geschäftspartnern und betroffenen Personen und reduzieren zugleich Umsetzungsrisiken bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen.

Wenn Sie für Ihr Unternehmen einen Vertreter nach Art. 27 DSGVO suchen, sprechen Sie uns gerne an.

 

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