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Entschließung der Datenschutzkonferenz (DSK) zum Thema Impfnachweis

6. April 2021

Die Datenschutzkonferenz, das Abstimmungsgremium der Datenschutz Aufsichtsbehörden in Deutschland, hat eine neue Entschließung auf ihrer Webseite https://www.datenschutzkonferenz-online.de/entschliessungen.html veröffentlicht:

Dabei geht es um das Thema Impfnachweis, Nachweis negativen Testergebnisses und Genesungsnachweis in der Privatwirtschaft und im Beschäftigungsverhältnis.

Die pdf-Datei (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20210331_entschliessung_impfdatenverarbeitung.pdf) beschäftigt sich auf zwei Seiten mit diesen Themen. Dabei wird noch einmal darauf hingewiesen, dass aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen diese Daten nur per Einwilligung verarbeitet werden dürfen, aber insbesondere im Beschäftigtenverhältnis hier aber bzgl. Freiwilligkeit Herausforderungen lauern oder anders gesagt, nicht alles möglich ist, was vielleicht sinnvoll wäre.

Hierzu schreibt die DSK in ihrer Entschließung: Es erreichen die Datenschutzaufsichtsbehörden fortlaufend Beratungsanfragen von Arbeitgebern, die Gesundheitsdaten wie die Körpertemperatur oder den Impfstatus von Beschäftigten erheben und verarbeiten wollen. In Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage bedarf es in der Regel einer Einwilligung der Restaurant-oder Konzertbesucher, Arbeitnehmer etc. in die Erhebung und Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten, wobei vor allem im Beschäftigungsbereich die Freiwilligkeit der Einwilligung regelmäßig problematisch ist.  Um dies zu vermeiden und für die Datenerhebung und -verarbeitung im privatwirtschaftlichen Bereich Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und eine einheitliche Lösung zu erreichen, bedarf es nach Ansicht der DSK einer auf die konkrete pandemische Lage bezogenen, zeitlich befristeten gesetzlichen Regelung.

 

 

 

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