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OVG Lüneburg: Videoüberwachung im Büroeingangsbereich möglich

17. Dezember 2014

Das OVG Lüneburg hat am 29.09.2014 zum Aktenzeichen 11 LC 114/13 entschieden, dass die Überwachung des Eingangsbereichs eines Büros mittels einer Videokamera  erlaubt ist.

Die Eigentümerin eines Bürokomplexes hatte im Eingangsbereich und Treppenhaus mehrere Videokameras installiert, um sich und ihre Mieter vor Diebstählen und Vandalismus zu schützen. Im Vorfeld wurden nämlich bereits Notebooks im Büro im Erdgeschoss gestohlen und Graffitis versprüht.

Bei den Kameras handelte es sich um Mini-Dome Kameras ohne Zoomfunktion, die nicht durchgehend liefen, sondern nur bei Bewegung Videos aufzeichneten. Die Aufnahmen wurden auf einer Festplatte gespeichert und spätestens nach 10 Tagen automatisch überschrieben. Eine zusätzliche Speicherung auf PCs war möglich, jedoch der Zugang zu dem zusätzlich gespeicherten Bildmaterial gesichert und sehr begrenzt. Außerdem wiesen im Eingangsbereich Hinweisschilder auf die installierten Videokameras hin.

Das OVG Lüneberg stellte fest, dass diese Videoüberwachung zum Zwecke der Verhinderung  von  Straftaten  und  Sicherung  von Beweismaterial zur Aufklärung begangener Straftaten gerechtfertigt ist. Da es in dem Bürogebäude bereits zu Diebstählen gekommen ist, ist das Gebäude konkret gefährdet und die Eigentümerin berechtigt Videokameras zu installieren. Diese bewirken zum einen, dass potentielle Straftäter abgeschreckt werden, ihre Straftaten in diesem Bürogebäude zu verüben. Kommt es trotzdem zu verübten Straftaten, so hat die Eigentümern Beweismaterial, welches sie zur Überführung der Täter zur Verfügung stellen kann.

Quellen: OVG Lüneburg, Urteil v. 29.09.2014 – Az.: 11 LC 114/13.

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