Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  Allgemein

Geldbetrag gegen beim Rechtsanwalt vorliegende Hinweise zum Datenschutzverstoß

11. November 2014

Eine Rechtsanwaltskanzlei unterbreitet Unternehmen in der Vergangenheit Angebote, bei denen sich diese dafür entscheiden können, eine Geldsumme zu zahlen, um Hinweise darüber zu bekommen, welche Informationen die Kanzlei zu datenschutzverstoßendem Verhalten des Unternehmens hat.

Diese Praxis ist nicht mehr nur ein Einzelfall und hat die Aufmerksamkeit zahlreicher Stellen auf sich gezogen. Die weiter Entwicklung in dieser Angelegenheit werden wir verfolgen.

Weitere Artikel

19. Aug. 2026

Digital Omnibus zur KI-Verordnung in Kraft getreten

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“) vom 8. Juli 2026 hat die Europäische Union die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 in mehreren Punkten geändert. Die Änderungsverordnung wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Ziel der Änderungen ist vor allem, die Umsetzung…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel