Rechtsanwaltskanzlei Bock
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Einigungen der Regierungsparteien auf Beschäftigtendatenschutzgesetz

12. Januar 2013

Wie man heute bei SPON lesen kann, haben sich die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP nun überraschend auf ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Eigentlich hat ja keiner mehr damit gerechnet und wie sich das mit der zu erwartenden EU-DS-GrundVO decken wird, bleibt abzuwarten.

Vollgendende Regelungen sollen u.a. enthalten sein:

  • Die heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten in Deutschland soll verboten werden. Im Gegenzug werde die offene Videoüberwachung ausgeweitet.
  • Jede „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung“ von Daten im Beschäftigungsverhältnis soll unter einen doppelten Vorbehalt gestellt werden: Sie muss erstens erforderlich sein; außerdem darf zweitens kein überwiegendes Interesse des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen.
  • Arbeitgeber sollen sich im Internet alles ansehen dürfen, was allgemein verfügbar ist. In sozialen Netzwerken wie Xing oder Facebook dürfen sie sich hingegen nicht als angebliche „Freunde“ eines Bewerbers in geschlossenen Bereichen umsehen.
  • Änderungen bezüglich des Mitarbeiterscreenings.
  • Betriebsvereinbarungen dürfen nicht das BDSG Niveau unterschreiten. Wenn ein einzelner Mitarbeiter weitergehenden Regeln nicht freiwillig zustimmt, soll er nicht „diskriminiert“ werden dürfen.

Soweit der Artikel im SPON, welcher sich auf einen Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung beruft. Sobald ich den Entwurf vorliegen habe, werde ich mehr berichten.

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