Rechtsanwaltskanzlei Bock
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7. Europäische Datenschutztagung Berlin

29. Januar 2013

Ich war gestern, den 28.1.2013, bei der Siebten Europäischen Datenschutztagung in Berlin. Thema war: „Eine Datenschutz-Grundverordnung für Europa – internationale Perspektiven“. Bezogen auf einzelne Inhalte des Verordnungsentwurfs gab sicher einzelne Kritik, aber hinsichtlich der Verordng an sich und der damit beabsichtigten Harmonisierung in Europa war die Resonanz eher positiv. Das ist in sofern nachvollziehbar, da Vertreter der Kommisssion und Abgeordnete des Europaparlaments zugegen waren, die maßgeblich an dem Gesetzgebungsprozess mitwirken und eine Verordnung ja per se zur Harmonisierung beiträgt, da es keine abweichenden nationalen Regelungen mehr geben kann. Wenn man den Vortragenden glauben darf, dann soll das Gesetzgebungsverfahren bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Bei einer Veranstaltung in der letzten Woche habe ich aber auch inoffiziell gehört, dass einige Länder die Verordnung wohl gerne bis nach den Europa-Parlamentswahlen verzögern würden. Im Detail beschränkte sind die Erörterungen eher auf Kompetenzfagen in Zusammenhang mit der Datenschutzaufsicht. Die Kritik an den Regelungen finde ich hier berechtigt. Es wurde auch klar gesagt, dass man keine Revolution beabsichtige, sondern sich an den seit 1995 (EG-Datenschutzrichtlinie) bewährten Regelungen orientiert habe.Weitere Informationen findet man bei SPON unter http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/europaeischer-datenschutztag-it-branche-droht-mit-preiserhoehungen-a-880131.html

(Wobei ich bei der Veranstaltung weder die Justizministerin aus Bayern oder des Bundes noch den Telekom-Vorstand eine Rede halten gehört habe, dass finde ich in dem Artikel schon etwas irreführend dargestellt.)

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