Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Abgrenzung Auftragsdatenverarbeitung zur Funktionsübertragung

12. September 2012

Voraussetzung für das Vorliegen einer Auftragsdatenverarbeitung i.S.d. § 11 BDSG ist, dass „die Aufgabe an sich vom Auftraggeber erfolgt und nur gewisse Hilfs- und Unterstützungsfunktionen vom Auftragnehmer ausgeführt werden“. Unter einem Auftrag im Sinn des BDSG ist also nicht die Übertragung einer (vollständigen) Aufgabe, sondern die Übertragung der technischen Ausführung dieser Aufgabe zu verstehen. Daher ist der Begriff auch nicht mit dem Auftrag im Sinne des BGB, dem unentgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 662 BGB zu vergleichen. Eine Auftragsdatenverarbeitung kann sich aber durchaus auch auf mehrere Phasen der Ausführung einer Aufgabe beziehen. Charakteristisch für die Auftragsdatenverarbeitung ist, dass der Auftragnehmer die Verarbeitung nur im Rahmen der Weisung des Auftraggebers vornehmen darf (§ 11 Abs. 3 S. 1) und die verantwortliche Stelle „Herr der Daten“ bleibt. Die Grenze von der Auftragsdatenverarbeitung zur Funktionsübertragung ist jedoch dann überschritten, wenn einer anderen verantwortlichen Stelle eine „Aufgabe zur selbstständigen Erledigung übertragen wird und sie selbst bestimmen kann, welche Arten personenbezogener Daten sie dafür erhebt, speichert und verarbeitet und wie sie damit verfährt.“ In der Praxis bereitet die Abgrenzung der Funktionsübertragung zur Auftragsdatenverarbeitung häufig Schwierigkeiten.

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22. Sep. 2012

Fälle in denen teilweise angenommen wird, dass keine Auftragsdatenverarbeitung vorliegt

In bestimmten Fällen stellt man in Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleitungen immer wieder fest, dass die Einordnung als Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von § 11 BDSG oder Funktionsübertragung Schwierigkeiten bereitet. Selbst im Kreis von Fachleuten besteht da meist keine Einigkeit. Insofern wird deutlich, dass hier in vielen Fällen Auslegungspielräume bestehen. Sofern keine Auftragsdatenverarbeitung vorliegt, ist…

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17. Sep. 2012

Auftragskontrolle

Unternehmen, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten Dienstleister einsetzen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind oder bei denen die Möglichkeit der Einsichtsnahme in personenbezogen Daten besteht, sind verpflichtet einen schriftlichen Vertrag mit diesem Dienstleister zu schließen, der den Anforderungen des § 11 BDSG erfüllt, denn es handelt sind in diesen Fällen regelmäßig um Auftragsdatenverarbeitung.…

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9. Sep. 2012

Nutzung personenbezogener Daten für das Direktmarketing – Teil 1

Unternehmen speichern die Daten ihrer Kunden zu Vertragszwecken. Schnell kommt der Wunsch auf, den Kunden weitere Produkte anzubieten oder sogar für Produkte Dritter zu werben. Darüber hinaus wird man auch neue Kunden gewinnen wollen. Hierzu werden häufig Interessentendatenbanken vorgehalten und Newsletter verschickt. Da postalische Werbung teuer ist, am liebsten soll dies also mittels E-Mail Marketing…

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