Rechtsanwaltskanzlei Bock
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47877 Willich

Abgrenzung Auftragsdatenverarbeitung zur Funktionsübertragung

12. September 2012

Voraussetzung für das Vorliegen einer Auftragsdatenverarbeitung i.S.d. § 11 BDSG ist, dass „die Aufgabe an sich vom Auftraggeber erfolgt und nur gewisse Hilfs- und Unterstützungsfunktionen vom Auftragnehmer ausgeführt werden“. Unter einem Auftrag im Sinn des BDSG ist also nicht die Übertragung einer (vollständigen) Aufgabe, sondern die Übertragung der technischen Ausführung dieser Aufgabe zu verstehen. Daher ist der Begriff auch nicht mit dem Auftrag im Sinne des BGB, dem unentgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 662 BGB zu vergleichen. Eine Auftragsdatenverarbeitung kann sich aber durchaus auch auf mehrere Phasen der Ausführung einer Aufgabe beziehen. Charakteristisch für die Auftragsdatenverarbeitung ist, dass der Auftragnehmer die Verarbeitung nur im Rahmen der Weisung des Auftraggebers vornehmen darf (§ 11 Abs. 3 S. 1) und die verantwortliche Stelle „Herr der Daten“ bleibt. Die Grenze von der Auftragsdatenverarbeitung zur Funktionsübertragung ist jedoch dann überschritten, wenn einer anderen verantwortlichen Stelle eine „Aufgabe zur selbstständigen Erledigung übertragen wird und sie selbst bestimmen kann, welche Arten personenbezogener Daten sie dafür erhebt, speichert und verarbeitet und wie sie damit verfährt.“ In der Praxis bereitet die Abgrenzung der Funktionsübertragung zur Auftragsdatenverarbeitung häufig Schwierigkeiten.

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13. Mai 2026

Studie DiRK 2026 Digitalisierung im Raum der Kirchen (auch zur Nutzung von KI)

Eine Studie, die sich mit dem Thema »Digitalisierung im Raum der Kirchen« und hier insbesondere auch mit der Frage des Einsatzes von künstlicher Intelligenz beschäftigt hatte, brachte u.a. interessante Ergebnisse im Bereich KI hervor. Für 42 Prozent der befragten Kirchenmitarbeiter und Kirchenmitarbeiterinnen ist der Einsatz von KI in ihrer Organisation »(noch) kein Thema«, 45,7 Prozent…

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22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

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22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

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