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Datenschutzprüfungen von Online-Shops

25. August 2015

Nach § 38 Abs. 1 BDSG kontrolliert die Aufsichtsbehörde die Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz, soweit diese die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten oder die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien regeln.

Eine solche Verarbeitung von Daten nehmen auch Online-Shops vor, sodass bei ihnen eine fokussierte Datenschutzprüfung erfolgen kann. Ein interessanter Beitrag zu diesem Thema findet sich hier.

In dem Artikel wird beispielhaft erläutert, wie die Prüfung eines Online-Shops durch die Behörde abläuft. So wird unter anderem ein besonders hoher Wert auf die Verschlüsselung der Datenverarbeitung gelegt. Auch müssen Online-Shops im Bereich des Passwortmanagements und des Newsletter-Versands hohe Anforderungen erfüllen und zudem Sicherheitsmaßnahmen treffen, um sich vor Hacking schützen.

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Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

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