Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  Allgemein

EU: Inkrafttreten der Verordnung Nr. 611/2013

11. Oktober 2013

Die Europäische Kommission hat am 24.06.2013 die Verordnung Nr.611/2013 „über die Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“ erlassen. Diese ist gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 611/2013 am 25.08.2013 in Kraft getreten.

Durch die Verordnung müssen Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste (vgl. Artikel 1) bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten die zuständige nationale Behörde von der Verletzung berichten.  Die Benachrichtigung hat innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis der Verletzung stattzufinden.

Eine solche einheitliche Regelung für alle Mitgliedstaaten der EU war erforderlich um der unterschiedlichen Umsetzung der bisherigen Regelungen entgegenwirken zu können. Eine Meldepflicht für Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten bestand bereits, wurde jedoch in den einzelnen Staaten unterschiedlich verwirklicht (So Ulrike Schräder in ihrem Artikel „EU: Verordnung über Maßnahmen für Benachrichtigung über Datenpannen“ in: CR-online.)

Quelle: Verordnung (EU) 611/2013; Ulrike Schräder, EU Verordnung über Maßnahmen für Benachrichtigung über Datenpannen, CR-online.

Weitere Artikel

19. Aug. 2026

Digital Omnibus zur KI-Verordnung in Kraft getreten

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“) vom 8. Juli 2026 hat die Europäische Union die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 in mehreren Punkten geändert. Die Änderungsverordnung wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Ziel der Änderungen ist vor allem, die Umsetzung…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel