Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  Allgemein

EuGH nimmt Verhandlungen zur Beschwerde gegen Facebook auf

28. April 2015

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat Verhandlungen zur Beschwerde des Österreichers Max Schrems gegen Facebook aufgenommen. Geklärt werden soll die Frage, ob die irische Datenschutzbehörde für die Kontrolle des Datenverkehrs in die USA zuständig ist und inwieweit das amerikanische Unternehmen Facebook sich an EU-Rechte zum Datenschutz halten muss.
Die persönlichen Daten europäischer Nutzer von Facebook werden bei Facebook in Irland gespeichert. Von dort aus werden die Daten in die USA exportiert und auf amerikanischen Servern gespeichert. Ein solcher Datentransfer ist aufgrund der EU-Datenschutzlinie unzulässig, da in den Staaten kein vergleichbares rechtliches Niveau zum Datenschutz von personenbezogenen Daten aus der EU herrscht. Jedoch ermöglichte die EU-Kommission im Jahr 2000 mit der sogenannten „Safe Harbor“-Entscheidung in bestimmten Fällen dennoch einen solchen Datentransfer. So garantierte auch Facebook als Teilnehmer von Safe Harbor ein erforderliches Niveau an Datenschutz, weshalb der Datenaustausch in die USA von der Entscheidung der EU-Kommission grundsätzlich gedeckt ist.
Nun argumentieren Schrems in seiner Klage gegen Facebook und Kritiker der Safe Harbor-Entscheidung aber, die Situation beim Datentransfer in die USA habe sich seit den Enthüllungen von Edward Snowden über den Geheimdienst NSA und dessen Programme wie PRISM fundamental geändert. Der Datentransfer sei folglich nicht mehr ausreichend gesichert. Hinter dem Rechtsstreit stehen also wichtige Grundsatzfragen zum europäischen Datenschutz.
Schrems hatte sich mit seiner Klage zunächst an den irischen Datenschutzbeauftragten gewandt, welcher die Überprüfung der Vorwürfe jedoch ablehnte und sich auf das Safe-Harbor-Abkommen der EU-Kommission berief. Daraufhin schaltete Schrems den obersten irischen Gerichtshof ein. Dieser leitete den Fall dann an den EuGH in Luxemburg weiter.
Die luxemburger Richter müssen nun entscheiden, ob die irische Datenschutzbehörde trotz der Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission für die Kontrolle des Datenverkehrs in die USA zuständig ist, oder ob sie durch diese Entscheidung von ihrer Verantwortung entbunden wurde.

 

Quellen:

Tagesschau: Facebook und der „sichere Hafen“ vom 24.03.2015

Berliner Datenschutzrunde, Newsletter April: EuGH eröffnet Verfahren zu Beschwerde gegen Facebook

Weitere Artikel

3. Juni 2026

Werbe-Tracking: Deutsche Ermittler kauften Handydaten

Wie bei Heise berichtet wurde, haben zwei deutsche Landeskriminalämter eingeräumt, bei Datenhändler Ortungsdaten Dritter gekauft und für Ermittlungen genutzt zu haben. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern bestätigte auf Nachfrage, in geringem Umfang werbebasierte Standortdaten genutzt zu haben, um Verflechtungen und Beteiligungen bei Online-Straftaten und Wirtschaftskriminalität zu analysieren. Die Daten dürften auf Smartphones für Werbezwecke erfasst und von…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel