Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  Allgemein

Katholisches Datenschutzzentrum: Muster Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten eines Verantwortlichen gemäß § 31 Abs. 1 KDG

2. Juni 2018

Das
Katholisches Datenschutzzentrum
Brackeler Hellweg 14
444309 Dortmund

hat für die Einrichtungen der katholischen Kirche in ihrem Newsletter vom 9.5.2018 ein eigenes Muster für ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten eines Verantwortlichen gemäß § 31 Abs. 1 KDG zur Verfügung gestellt. Hierfür  gibt es auch eine Ausfüllhilfe. Die Dokumente finden Sie hier:

https://lists.kdsz.de//lt.php?tid=fRhTUAddBVBcDRoAVFJSFAYEXQgcCFNVBBUAVFQHXlYMXABQUAAfVlZZUgIOUlIUVwZcVRwEVAlSFVRWAAQVU1cHB1ECWlBUUgFTSlNVAAkDVwQFHARUAlUVAQAJBRVbUVdRSwIOAlAEDwEPUlcBXw

An dem Muster gibt es aus meiner Sicht inhaltlich nichts auszusetzen. Einerseits kommt es natürlich jetzt etwas spät, andererseits gibt es für die Erstellung der Verzeichnisse im KDG aber auch eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2019.

Weitere Artikel

26. Juni 2026

Flex Routing bei Microsoft Copilot führt zu Verarbeitung außerhalb der EU

Das sogenannte Flex Routing ermöglicht es Microsoft, das sogenannte LLM-Inferencing bei Spitzenlasten außerhalb der EU Datengrenze durchführen zu lassen. Ziel ist, die Benutzererfahrung (Verfügbarkeit, Latenz, Stabilität) von Microsoft 365 Copilot und Copilot Chat während Lastspitzen zu erhalten. Daten werden dann nicht in europäischen, sondern unter anderem in US-amerikanischen Rechenzentren verarbeitet. Flex Routing wurde ab April…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel