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Konsequenzen des Safe-Harbor-Urteils für Unternehmen aus Rheinland-Pfalz

2. Dezember 2015

Dieter Kugelmann, der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, hat auf das letzte Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Safe-Harbor-Abkommen reagiert. Der EuGH hatte dieses Abkommen, welches eine legale Übermittlung personenbezogener Daten in die USA gewährleistete, durch sein Urteil vom 6. Oktober 2015 aufgehoben.

Nun versendete der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte an über 100 große Unternehmen Fragebögen, um Auskunft über die Art und Weise und die gesetzlichen Grundlagen des Transfers personenbezogener Daten in die USA zu erhalten. Das für nun unzulässig erklärte Safe-Harbor-Abkommen darf dabei nicht als gesetzliche Grundlage dienen.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz drohen bei unzulässigen Datentransfers Bußgelder von bis zu 300.000 Euro. Die Firmen müssen sich weiterhin dem Datenschutzbeauftragten gegenüber mitteilen, wie sie künftig die in die USA zu übermittelnden Daten schützen wollen.

Dabei können sich Unternehmen auf EU-Standardverträge und die Einwilligung eines Nutzers vor der Übertragung seiner Daten beziehen, auch wenn diese Regelungsmöglichkeiten eher weniger praxistauglich sind. Eine langfristige Lösung zum sicheren Transfer personenbezogener Daten in die USA bleibt vorerst abzuwarten.

 

Quelle:

SWR: Datentransfers in USA strenger kontrolliert vom 17.11.2015

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