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Neue Richtlinie von Google zu Cookie-Hinweisen

30. September 2015

Google weist darauf hin, dass Nutzer von Google-Produkten wie Adsense, DoubleClick for Publishers oder DoubleClick Ad Exchange einen Cookie-Hinweis auf ihren Webseiten und Apps erstellen müssen.

Cookies sind kleine Textdateien einer Website, die lokal auf dem Rechner des Users gespeichert werden. Diese können den Anwender eindeutig identifizieren und Informationen über sein Surf-Verhalten speichern. Dadurch wird ermöglicht, dass das Nutzverhalten des Anwenders analysiert und HTML-Seiten individuell an den Benutzer angepasst werden.

Der Hinweis von Google ist bezogen auf die neue Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU, nach welcher wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergriffen werden müssen, „damit jegliche Datenerfassung, -weitergabe und -nutzung klar offengelegt wird, die auf Websites, in Apps, E-Mails oder anderen Inhalten infolge Ihrer Verwendung von Google-Produkten erfolgt“.

Seitenbesucher müssen demnach über die Erfassung, Weitergabe und Nutzung ihrer personenbezogener Daten umfassend informiert werden und es muss eine entsprechende Einwilligung dazu vom Publisher eingeholt werden, wenn ein Produkt von Google verwendet wird, für das diese Richtlinie gilt.

Für die Erstellung von solchen Cookie-Hinweisen verweist Google auf eine Aufklärungsseite und empfiehlt kostenlose Werkzeuge.

Laut Google erfolgte die Richtlinienänderung in Reaktion auf die Best Practices und rechtlichen Vorgaben der europäischen Datenschutzbehörden.

Publisher von Websites und Nutzer der oben genannten Google-Produkte sollten die neue Richtlinie von Google spätestens bis zum 30.09.2015 umsetzen.

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