Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  Allgemein

Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Debeka eröffnet

4. März 2014

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  (LfDI R-P) hat bereits im Dezember wegen Datenschutzverletzungen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das Koblenzer Versicherungsunternehmen „Debeka“ eingeleitet.

Schon im November hatte der Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner den Verdacht, dass die Debeka „illegal Personaldaten von Referendaren, Lehramtsanwärtern und anderen jungen Beamten aufgekauft, weiter veräußert und zum Zweck der Vertragsanbahnung [einsetzt]“  (s. Pressemitteilung LfDI R-P). Für die 1980er und 1990er Jahre wurde dieses Vorgehen von der Debeka bereits bestätigt.

Heute soll die Neukundengewinnung immernoch derart ausgestaltet sein. Edgar Wagner äußerte sich gegenüber der Presse zu der aktuellen Neukundengewinnung wie folgt: „Wir mussten feststellen, dass Datenschutzvorschriften massiv verletzt wurden, nicht nur in Einzelfällen, sondern womöglich in Tausenden von Fällen. Weil wir Zweifel haben, ob das Unternehmen alles getan hat, um solche Missstände zu verhindern, haben wir jetzt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Debeka und den Vorstand eröffnet“ (s. Artikel von juve).

Den Berichten zufolge sollen Beamte „als Vertrauensmitarbeiter“ (s. Artikel von juve) von der Debeka eingesetzt worden sein. Diese sollen der Debeka die Personaldaten neuer Beamten übermittelt haben, sodass die Debeka den Beamten zeitnah Versicherungen anbieten konnte. Eine solche Vertriebspraxis ermöglicht eine hohe Erfolgsquote beim Abschluss von Versicherungsverträgen, da sie der Versicherung einen erheblichen zeitlichen Vorsprung gegenüber den anderen Versicherungen verschafft. Noch bevor andere Versicherungen Kenntnis erlangen, kann diese Versicherung die Beamte über ihre Angebote und Konditionen informieren und beraten. Die Beamte, die die Personaldaten übermittelten, sollen Provisionen erhalten haben, „wenn von ihnen genannte Personen eine Police abgeschlossen haben“ (s. Artikel von juve). Insgesamt wird von mindestens 8.000 Beamten ausgegangen, die der Debeka Personaldaten übermitteln.

Der Debeka und ihren Vorstandsmitgliedern drohen Bußgelder in Millionenhöhe.

Quellen: Artikel von juve vom 27.01.2014, „Vorwurf Datenschutzverstoß: Debeka mandatiert Redeker„; Artikel im Versicherungsmagazin vom 29.01.2014, „Debeka: Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Vorstand eröffnet„; Pressemitteilung vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 04.11.2013, „Illegaler Datenhandel bei der Debeka„.

Weitere Artikel

19. Aug. 2026

Digital Omnibus zur KI-Verordnung in Kraft getreten

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“) vom 8. Juli 2026 hat die Europäische Union die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 in mehreren Punkten geändert. Die Änderungsverordnung wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Ziel der Änderungen ist vor allem, die Umsetzung…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel