Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  Einwilligung

Schadenersatz wegen unbefugter Namensveröffentlichung

6. Januar 2021

In einem Vergleichsverfahren vor dem LG Köln,  in dem es um die unbefugte Veröffentlichung des vollständigen Namens eines Betroffenen ging, der einen relativ hohen Betrag in einer Lotterie gewonnen hatte, habe sich die Parteien im Vergleich auf einen immateriellen Schadenersatz in Höhe von 8.000 Euro geeinigt. Aufgrund der Veröffentlichung kam es für den Betroffenen zu einer Anzahl von unerwünschten Kontaktenaufnahmen im Zusammenhang mit der Geldzahlung. Eine Einwilligung für die Veröffentlichung des Nachnamen, der wohl nicht sehr häufig vorkam, hatte der Betroffene ausdrücklich nachweislich nicht gestattet gehabt. Der Betroffene hatte nach erfolgloser Abmahung ein einstweiliges Verfügungsverfahren angestrengt und diese durchbekommen. Danach konnte ein Vergleich geschlossen werden, so dass es zu keinem Urteilsspruch in der Hauptsache kam. Vergleichsweise verpflichtete sich der Lotterieveranstalter u.a. zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 8000€. Die Höhe erscheint angesichts der Umstände jedenfalls nachvollziehbar, ein Präjudiz ergibt sich hieraus allerdings für andere Fälle nicht.

 

Weitere Artikel

13. Mai 2026

Studie DiRK 2026 Digitalisierung im Raum der Kirchen (auch zur Nutzung von KI)

Eine Studie, die sich mit dem Thema »Digitalisierung im Raum der Kirchen« und hier insbesondere auch mit der Frage des Einsatzes von künstlicher Intelligenz beschäftigt hatte, brachte u.a. interessante Ergebnisse im Bereich KI hervor. Für 42 Prozent der befragten Kirchenmitarbeiter und Kirchenmitarbeiterinnen ist der Einsatz von KI in ihrer Organisation »(noch) kein Thema«, 45,7 Prozent…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel