Rechtsanwaltskanzlei Bock
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Zweifel am ausreichenden Schutz der Patientendaten im Gesundheitswesen

18. November 2013

Auf der Herbstkonferenz der Datenschutzbeautragten des Bundes und der Länder, welche Anfang Oktober 2013 in Bremen stattfand, wurde neben der europäischen Datenschutzreform, der Kontrolle der Datenexporte in Drittländer und dem Datenschutz in sozialen Netzwerken, auch der Umgang mit Daten im Gesundheitswesen diskutiert.

Dabei wurde ein ausreichender Schutz der Privats- und Intimsphäre der Patienten u.a. für den zukünftigen Umgang der personenbezogenen Daten durch die Krankenkassen angezweifelt. Durch die „zunehmende Digitalisierung“ von Daten und „des sich verschärfenden Wettbewerbs der Beteiligten im Sozial- und Gesundheitswesen“ ist es erforderlich, dass die personenbezogenen Daten der Patienten einen „besonders hohen Schutz“ erfahren. Insofern stellen die Datenschützer, im Anschlusss an ihre Herbstkonferenz, die Forderung an die Politik das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patienten im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten ausreichend zu schützen.

Quelle: Bericht von apotheke adhoc vom 02.10.2013, Datenschützer: Schutzrechte für Patienten; Bericht von apotheke adhoc vom 02.10.2013, Datenschützer wollen eine Linie.

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