Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in seinem Beschluss vom 22.12.2015 (4 K 867/15.NW) entschieden, dass Landesdatenschutzbehörden im Rahmen ihrer Beratungs- und Informationstätigkeit gegenüber Bürgern nicht an Fristen gebunden sind. Der Kläger verlangte am 7. Oktober 2014 von dem Beklagten, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Würrtemberg, eine datenschutzrechtliche Überprüfung einer örtlichen Kreissparkasse. In…