Unternehmen, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten Dienstleister einsetzen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind oder bei denen die Möglichkeit der Einsichtsnahme in personenbezogen Daten besteht, sind verpflichtet einen schriftlichen Vertrag mit diesem Dienstleister zu schließen, der den Anforderungen des § 11 BDSG erfüllt, denn es handelt sind in diesen Fällen regelmäßig um Auftragsdatenverarbeitung.…