Nach einer Entscheidung des LAG Hamm besteht kein Sonderkündigungsschutz für interne Datenschutzbeauftragte, wenn das Unternehmen nicht zur Benennung verpflichtet ist. In dem Urteil heißt es: „§ 6 Abs. 4 S. 2 BDSG bestimmt, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Datenschutzbeauftragten unzulässig ist, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, welche zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne…