In dem Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook hat das Kammergericht in Berlin festgestellt, „dass für Facebook nicht irisches, sondern deutsches Datenschutzrecht gilt“ (s. Artikel vzbv). Für die Frage nach der Geltung der Gesetze der verschiedenen Länder zog das Gericht nicht die Niederlassung von Facebook heran, sondern betonte, dass es entscheidend sei, „bei wem…