Das Arbeitsgericht Münster hat in einem Urteil einer Klägerin u.a. einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 5.000,- Euro zugesprochen, da ein Bild der Klägerin durch den Arbeitgeber gemacht wurde und gegen ihren Willen bzw. ohne ihr Einverständnis in einer Werbebroschüre verwendet wurde, welches einen diversen Eindruck der Universität unterstreichen sollte. Die Klägerin arbeitete als Post-Doc-Koordinatorin, d.h.,…