In einem Beschluss hinsichtlich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe des Arbeitsgerichts Lübeck ging es um einen Facebook-Post, den ein Arbeitgeber, eine Pflegeinrichtung, gemacht hatte, um auf eine(n) neue(n) Arbeitnehmer(in) hinzuweisen. Dieser hatte mit dem Bewerbungsfoto des Betroffenen einen Aushang erstellt und den Aushang zweitgleich auch auf Facebook gepostet. Für den Betroffenen sollte eine immaterieller Schadenersatz wegen…